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INFORMATIONEN FÜR die Chef:innen der Gastro/Shops

 

Hoteline Stefan > +43 664 1323374

 

Im Falle, dass wir nicht hier sind ... 

Wasserzuleitung Hauptschieber

 

Im Falle, dass wir nicht hier sind ... 

Elektro-Sicherungen und Info zur Stromzählung

Haupteingang durch die Haustüre, die von Stefan zu jeder Zeit mit seinem Smartphone aufgesperrt werden kann

> Abgang über zwei halbstöckige Treppen in den Keller > rechts durch die Kellertüre > Sicherungskasten
> Die Hauptsicherungsschalter befinden sich im linken Kasten.
Die Einzelsicherungen befinden sich in den Sicherungskästen in den Shops bzw. im Restaurant.

 

Der Stromverbrauch vom Shop "Mitbringsl" wird über einen Unterzähler gemessen und von Schranz abgerechnet

 

Die anderen Pächter verrechnen direkt mit der Tiwag

 


Heizung - Temperatureinstellung

In den zwei Shops kann die Raumtemperatur über das Thermostat (Status 202312) eingestellt werden.

 

Die Voreinstellung der Heizungen in den Gastro/Shops wird über das Heizungssystem von Stefan im Heizraum durchgeführt.

 



Im Restaurant wird die Vorlauftemperatur im Lager auf "Automatik" gestellt, sodass Vorlauftemperatur nicht zu heiß werden kann.

 

Die Bodenheizungsstränge können über den orangen Verteiler im kleinen Lager auf- oder zugedreht werden. 

 

Die Lüftungstemperatur wird im Restaurant/Lager eingestellt. 

 


Außengestaltung, Außenwerbung...

Am Haus sind KEINE Leucht- oder Blech-Tafeln und auch keine Leuchtschriften, blinkende Lichterketten oder nach außen gerichtete Strahler erlaubt. Stattdessen wird das Haus dezent angestrahlt, was ruhiger wirkt und besser zum örtlichen Ensemble passt.

 

Eigene Logos können ausschließlich nach Absprache mit Stefan Schranz in passender Größe aufgemalt oder in wertigen Materialien angebracht werden.

 

Sponsor-Logos, wie zB Biermarken auf Gassenlampen, Kaffelogos auf Sonnenschirmen etc. sind nicht erlaubt. Das wirkt billig, wie auch penetrante Leucht-Tafeln eure Marken unter dem gewünschtem Wert präsentieren. 

 

Webkameras außen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Regelung erlaubt.

 

Alle Außengestaltungen oder nach außen wirkende Gestaltungen, die auf das Erscheinungsbild des Hauses Einfluss haben, müssen mit Stefan vorab besprochen werden.

 

Beispiele, wie schöne Logos und eine passende Beleuchtung am Haus aussehen können. 

 


Ein gutes Beispiel, wie stimmig Gassen oder Straßen sein können, wenn STIL das Gebot der Gemeinde ist. 

... und ein fragliches Beispiel, sofern ein derartiger Mix nicht befürwortet wird. 


 

Ein Auszug aus einem internen Planungspapier für Werbung im Stadtraum:

  1. Bei Werbung gilt: Qualität vor Quantität, vor allem in der Innenstadt.
  2. Auffällig ist, dass in halbprivaten Räumen wie dem Kaufhaus Tyrol wesentlich strengere Regeln in Bezug auf Beschriftung akzeptiert werden als im Außenraum....
  3. Der Umgang mit Werbetransparenten auf Privathäusern muss stärker reguliert werden.

Aus Sicht der Ortsgestaltung sind das relevante Punkte. Wir können einen kleinen Beitrag zur Sensibilisierung dazu beitragen. 

 

Außenbeschallung ist auf Rücksicht auf die Nachbarn nicht erlaubt!